EU-Verordnung EG 261/2004

Entschädigung von Transavia: Ihre Rechte bei gestörten Flügen

Wurde Ihr Flug mit Transavia um 3 Stunden oder mehr verspätet, weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Die EU-Verordnung EG 261/2004 gibt Ihnen Anspruch auf 250 € bis 600 € pro Fluggast – auch wenn Sie bereits einen Gutschein angenommen haben, und bis zu 3 Jahre rückwirkend.

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