EU-Verordnung EG 261/2004

Gestörter Flug am Flughafen Adolfo Suárez Madrid–Barajas Airport: bis zu 600 € Entschädigung

Verspätung von 3 Stunden oder mehr, kurzfristige Annullierung oder Überbuchung bei Abflug von oder Ankunft in Adolfo Suárez Madrid–Barajas Airport (Madrid)? Die Verordnung EG 261/2004 schützt alle Fluggäste, die aus der EU abfliegen – und alle, die mit einer europäischen Airline ankommen. Ihr Entschädigungsanspruch bleibt 3 Jahre lang bestehen.

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